Hinweis zur Barrierefreiheit

Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß BFSG

Die Website www.aesthetica-loft.de ist von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.

Gemäß § 3 Absatz 3 BFSG gilt diese Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Aesthetica Loft GmbH erfüllt diese Kriterien und ist daher nicht verpflichtet, die in § 3 BFSG genannten Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Dienstleistungen umzusetzen.

Wir bemühen uns dennoch, unsere Inhalte für alle Nutzer möglichst zugänglich zu gestalten und Barrieren zu reduzieren.

Wenn Sie auf Probleme stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns gern:

E-Mail: info@aesthetica-loft.de